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Rückgabe von Schularbeiten (Checkliste),Finanzierung und Geldanlagen, Interpäd

Rückgabe von Schularbeiten (Checkliste),Finanzierung und Geldanlagen, Interpäd

Rückgabe von Schularbeiten 

Also zum Thema Leistungsbeurteilung darf ich euch folgende Lektüre ans Herz legen:


https://pflichtschule.at/wp-content/uploads/2024/10/Rechtssicherheit-Leistungsbeurteilung.pdf

Auf der Seite findet ihr noch weitere Rechtsicherheitsefte:

https://pflichtschule.at/printmedien/

Konkret zur Rückgabe von Schularbeiten: zu §7  LBV Absatz 10 : Die Schularbeiten sind den Schülern innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben. In begründeten Fällen  kann der Schulleiter eine Fristerstreckung um höchstens eine Woche bewilligen.

Die einwöchige Frist für die Rückgabe von Schularbeiten kann auch auf Feiertage oder Ferien fallen. In diesem Fall ist die Schularbeit am nächstmöglichen Tag zurückzugeben, an dem der Unterricht im betreffenden Gegenstand wieder stattfindet.


Im Volksschulbereich bedeutet das: am ersten Tag nach den Ferien oder Feiertagen, sobald die Lehrkraft wieder in der betroffenen Klasse unterrichtet. Es gibt hierzu kein eigenes Gesetz, jedoch eine juristische Auslegung des Ministeriums, die diese Vorgehensweise bestätigt. Aus der Literatur:  Die Leistungsbeurteilung im österreichischen Schulrecht - Notengebung aus rechtlicher Sicht Herausgeber*innen: Bernd Wieser Autor*innen: Mag. Dr. Martin Kremser Verwaltungsjurist im schulrechtlichen Referat der Bildungsdirektion für Steiermark. Die Passagen aus dem Buch befinden sich im Anhang. Sie beschreiben die Vorgangsweise bei Erkrankung der Lehrperson welche die Schularbeit verbessert und bei Fristende in der unterrichtsfreien Zeit.


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