Beurteilungsstufen:
1. Sehr zufriedenstellend:
Es ist die Norm, die darunterliegenden Beurteilungsstufen stellen Abweichungen
dar. Unter Beachtung des Hinweises aus der LBVO § 18, Abs. 3 ist das Alter zu
berücksichtigen. Je älter der Schüler ist, desto eher kann man entsprechendes
Verhalten erwarten.
Andauernde gute Mitarbeit, Einordnung in die Klassengemeinschaft mit
Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Verständnis, Förderung der Unterrichts-arbeit
durch Fragen, Material usw., regelmäßiges und pünktliches Erscheinen, immer alle
Unterrichtsmaterialien (auch HÜ!) vorhanden, Schul- und Hausordnung werden
eingehalten, außerhalb des Unterrichts ist der Schüler höflich und freundlich.
2. Zufriedenstellend:
• kleinere Mängel im Sozialverhalten
• Stören im Unterricht
• Fernbleiben von Schulveranstaltungen
• fehlende Entschuldigungen trotz Einforderung
• Verwendung von abfälligen und unflätigen Ausdrücken
• Lügen
• Nichtbefolgen von Anordnungen
• Beschmieren und Verschmutzen von Schuleigentum
3. Wenig zufriedenstellend:
• mehrmaliger Verstoß gegen einen der zuvor angeführten Punkte!
• Nichteinhaltung der Schulordnung trotz mehrmaliger Verwarnung
• ist bei Ermahnungen uneinsichtig
• regelmäßiges Zuspätkommen zum Unterricht
• kann kein Fehlverhalten eingestehen
• Fälschung von Unterschriften
• vom Erziehungsberechtigten unentschuldigte Fehlstunden
• Respektlosigkeit gegenüber Mitschülern und Lehrern (Beleidigung,
Beschimpfung)
• spricht Verleumdungen aus
• mutwillige Demolierung und Beschädigung von Schuleigentum, tätliche
Angriffe gegen MitschülerInnen und LehrerInnen
• vorsätzliches (mehrmaliges) Nichtbefolgen von Anordnungen, vor allem bei
Schulveranstaltungen
• Verlassen des Unterrichts bzw. einer Schulveranstaltung ohne Erlaubnis bzw.
Abmeldung
• jede Art von Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking in den
einschlägigen Blogseiten
4. Nicht zufriedenstellend:
• schweres Vergehen (Gesetzesverstoß)
• Alkohol- und/oder Drogenkonsum
• Rauchen im Schulhaus bzw. Schulgelände
• Diebstahl
• gefährliche Drohungen gegenüber MitschülerInnen oder LehrerInnen
• Gewaltanwendung gegenüber Mitschülern oder Lehrern (Körperverletzung)
• Mitnahme von Waffen ( z.B. Messer) in den Unterricht
• Gefährdung der Sittlichkeit
• unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht über einen längeren Zeitraum
• besonders schwere und wiederholte Fälle des Cyber-Mobbings
• Suspendierung