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Versetzungen,Dienstellenausschuss Donaustadt,KI, usw.

Versetzungen,Dienstellenausschuss Donaustadt,KI, usw.

Neuer Vorsitzender des Dienstellenausschuss Donaustadt

‍Stephan Ulver wurde in der konstituierenden Sitzung des Dienststellenausschuss zum neuen Vorsitzenden gewählt. Wir gratulieren ihm herzlich zur dieser neuen herausforderen Funktion und wünschen ihm alles Gute! In diesen unsicheren Zeiten wird eine ruhig geführte Personalvertetung die Interessen der Lehrkräfte in der Donaustadt ohne unötigen Klamauk gut vertreten. Das Team Donaustadt steht für diesen neuen Kurs.


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Deaktivierung der MFA in Office 365

‍Die MFA > Multi Faktor Authentifizierung der Office 365 Konten der Schülerinnen und Schüler kann per Mail an durch die Schulleitung an geraetesupport@bildung-wien.gv.at deaktiviert werden.


Verhaltensnoten

(Beurteilung des Verhaltens in der Schule)


Quelle: § 18 LBVO, § 21, § 43 und § 57 (4) SCHUG

SCHUG § 43 (1): Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die

Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule

(§ 2 des SCHOG) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht

regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die

Schul- bzw. Hausordnung einzuhalten.

Eine Beurteilung des Verhaltens in der Schule hat in der Schulnachricht und im

Jahreszeugnis in den allgemeinbildenden Pflichtschulen

 

 nur in der 5. bis 7. Schulstufe

 durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Antrag des Klassenvorstandes

 in den Beurteilungsstufen: Sehr zufriedenstellend, Zufriedenstellend, Wenig

zufriedenstellend, Nicht zufriedenstellend

 unter Berücksichtigung von persönlichen Voraussetzungen, Alter und Bemühen

um ein ordnungsgemäßes Verhalten des Schülers/der Schülerin

zu erfolgen.

 

Ausnahme 1: Der Schüler/die Schülerin verlässt zufolge der Erfüllung der allgemeinen

Schulpflicht die Schule.

Ausnahme 2: Außerordentliche Schüler/Schülerinnen erhalten in der Schulbesuchsbestätigung

nur Leistungsbeurteilungen in einzelnen Pflichtgegenständen.

 

Die Verhaltensnote


 beurteilt das persönliche Verhalten und die Einordnung des Schülers/der Schülerin

in die Klassengemeinschaft gemäß den Anforderungen der Schulordnung

 die zu beurteilenden Schülerpflichten gemäß § 43 des Schulunterrichtsgesetzes

 und dient auch der Selbstkontrolle und Selbstkritik des Schülers/der Schülerin.

 Sehr zufriedenstellend ist die Norm, die darunterliegenden Beurteilungsstufen

stellen Abweichungen dar. Unter Beachtung der LBVO § 18, Abs. 3 ist das Alter zu

berücksichtigen. Je älter der Schüler/die Schülerin ist, desto eher kann man

entsprechendes Verhalten erwarten.

Vorgangsweise bei der Festsetzung von Verhaltensnoten

 Lehrer/Lehrerinnen, die einen Schüler/eine Schülerin zumindest 4 Wochen in dem

Schuljahr unterrichtet haben, sind im Rahmen der Klassenkonferenz auch

stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Klassenvorstand.

 Über den Verlauf einer Klassenkonferenz ist ein Protokoll zu führen.

Die Liste zu den Beurteilungsstufen dient nur zur Orientierung. Sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll eine Hilfe für die Notenfindung darstellen und stellt keine rechtliche Verbindlichkeit dar.


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